1. Allgemein
1.1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge "AGB" genannt) gelten für die Überlassung von Hotelzimmern und / oder Bankett und
Konferenzräumlichkeiten sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen des Culinarium Alpinum bzw. Gastgeber Team Peter Durrer AG
(nachfolgend "Culinarium Alpinum" genannt) an Kunden und Veranstalter. Sämtliche Offerten des Culinarium Alpinum basieren auf diesen AGB.
Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes einzelnen Vertrages zwischen dem Kunden bzw. Veranstalter (nachfolgend "Kunde", "Veranstalter" oder
"Vertragspartei" genannt). Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer expliziten Vereinbarung zwischen dem Kunden bzw. Veranstalter und dem
Culinarium Alpinum. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden oder Veranstalters widersprechen, gehen die
vorliegenden AGB vor.
1.2. Vertragsabschluss
Im Anschluss an die Reservation durch die Vertragspartei erhält diese vom Culinarium Alpinum eine schriftliche Reservationsbestätigung. Der Vertrag zwischen den
Parteien kommt erst mit allseitiger Unterzeichnung dieser schriftlichen Reservationsbestätigung durch die Vertragspartei zustande. Der Vertrag kommt - im Falle einer
Reservation über einen Internetkanal – ebenso zustande, mit der Zustellung der Buchungsbestätigung und/oder der zu leistenden Vorauszahlung.
1.3. Leistung, Zahlungen und Preise
Das Culinarium Alpinum verpflichtet sich, die von der Vertragspartei bestellten und vom Culinarium Alpinum schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen. Sämtliche
Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) zum jeweils gültigen Satz ein. Das Culinarium Alpinum ist
berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt die
Vertragspartei ihrer Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das Culinarium Alpinum berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten und die Zimmer und / oder Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben. Die Vertragspartei ist dem Culinarium Alpinum für den daraus entstandenen
Schaden haftbar. Sofern keine Anzahlung vom Culinarium Alpinum verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bei der Abreise vom Kunden per
Kreditkarte, Debitkarten oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung mittels Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug ist das Culinarium Alpinum berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu erheben. Preisänderungen durch das Culinarium Alpinum bleiben
ausdrücklich vorbehalten.
2. Haftung
Die Vertragspartei haftet gegenüber dem Culinarium Alpinum für alle Beschädigungen und Verluste oder anderen Schäden, die durch sie selbst, ihre Mitarbeitenden,
ihre Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmende oder andere Dritte verursacht werden. Das Culinarium Alpinum lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigungen
von Sachen, die von der Vertragspartei, ihren Mitarbeitern, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von
Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die durch die Vertragspartei, Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache der
Vertragspartei. Das Culinarium Alpinum kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung von der Vertragspartei verlangen. Das Culinarium Alpinum
haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere
bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden wie insbesondere entgangener Gewinn, wird nach Massgabe von Art. 100 des Schweizerischen
Obligationsrechts ("OR") wegbedungen. Ebenso wird die Haftung für Hilfspersonen gemäss Art. 101 Abs. 2 OR gänzlich ausgeschlossen. Die Vertragspartei ist zur
Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Sie verpflichtet sich, das Culinarium Alpinum von sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von
Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitern und Vertragspartnern der Vertragspartei) aufgrund seiner Veranstaltung gegen
das Culinarium Alpinum erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.
2.1. Vertragsrücktritt des Culinarium Alpinum
Ist die vom Culinarium Alpinum vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt oder andere vom Culinarium Alpinum nicht zu vertretende Umstände ganz oder
teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann das Culinarium Alpinum im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise
entschädigungslos zurücktreten. Das Culinarium Alpinum ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass
die Veranstaltungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Culinarium Alpinum in der Öffentlichkeit gefährden kann oder die
Vertragspartei gegen ihre in Absatz 5 vorstehend genannten Pflichten gemäss AGB verstösst. Allfällige Schadenersatzansprüche des Culinarium Alpinum gegenüber
der Vertragspartei bleiben vorbehalten.
3. Hotelzimmer
3.1. Anreise- und Abreisezeiten Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 11.00 Uhr zu verlassen.
3.2. Blockbuchungen / Zimmerkontingente
Bis spätestens 10 Tage vor Anreise erhält das Culinarium Alpinum vom Kunden eine Teilnehmerliste mit folgenden Angaben: Vor- und Nachname aller Gäste,
Anreisezeit sowie die Zahlungskonditionen der Gäste. Nach Ablauf der vom Culinarium Alpinum festgelegten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen
Kontingents für den offenen Verkauf wieder freigegeben.
3.3. Annullierungsbedingungen
Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen, als auch bei "no-shows" bzw. Nichtanreise sowie im Fall verfrühter
Abreise. Annullierung der Buchung einzelner Hotelzimmer (bis zu gesamthaft 3 Zimmern) haben das Culinarium Alpinum spätestens 3 Tage vor dem Anreisedatum zu
erreichen (bis 15.00 Uhr Ortszeit). Das Culinarium Alpinum behalten uns das Recht vor, die erste Nacht 3 Tage vor Anreise zu belasten.
Bei einer Stornierung innerhalb von 3 Tage vor dem Anreisedatum wird pro annulliertes Zimmer der Preis für den kompletten Aufenthalt belastet.
Die Annullierung einer Blockbuchung von mehreren Hotelzimmern (ab gesamthaft 4 Zimmern) hat das Culinarium Alpinum spätestens wie folgt zu erreichen:
Bis 7 Zimmer 14 Tage vor Anreise
Bis 10 Zimmer 21 Tage vor Anreise
Ab 11 Zimmern 42 Tage vor Anreise
Im Fall einer Annullierung nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Kunden Annullierungskosten wie folgt berechnet:
Bis 7 Zimmer:
3 – 13 Tage vor Anreise 50 % der Gesamtsumme aller Roomnights
Ab 3 Tagen vor Anreise 100 % der Gesamtsumme aller Roomnights
Bis 10 Zimmer:
13 – 20 Tage vor Anreise 50 % der Gesamtsumme aller Roomnights
Ab 13 Tagen vor Anreise 100 % der Gesamtsumme aller Roomnights
Ab 11 Zimmern:
21 – 41 Tage vor Anreise 50 % der Gesamtsumme aller Roomnights
Ab 20 Tagen vor Anreise 100 % der Gesamtsumme aller Roomnights
Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass sämtliche im Voraus erbrachten Leistungen des Culinarium Alpinum und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu
bezahlen sind.
Um unnötige Kosten im Falle einer Stornierung oder frühzeitigen Abreise zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.
5. Bankett und Konferenzen
5.1. Raumnutzung / Bewilligungen
Das Culinarium Alpinum behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen, sofern die Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters entsprechen
und für diesen vertretbar sind. Eine Unter- und Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des
Culinarium Alpinum. Sofern der Vertrag nichts anderes regelt, hat der Veranstalter allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen.
Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.
5.2. Teilnehmerzahl
Der Veranstalter hat dem Culinarium Alpinum die definitive Teilnehmerzahl (Garantiezahl) mindestens 3 Werktage vor dem Anlass mitzuteilen. Ist die effektive
Teilnehmerzahl in der Folge kleiner, gilt die angegebene Garantiezahl als Grundlage für die Verrechnung; ist die effektive Teilnehmerzahl höher, werden die effektiv
entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Ist die effektive Teilnehmerzahl höher, übernimmt das Culinarium Alpinum keine Garantie für die Berücksichtigung aller
Gäste.
5.3. Feuerpolizeiliche Regelungen / Andere Sicherheitsvorschriften / Anbringen von
Dekorationsmaterial
Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des Culinarium Alpinum, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des
Rauchverbots etc. einzuhalten. Auch eingebrachtes Dekorationsmaterial durch den Veranstalter muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.
Der Veranstalter ist im Übrigen dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dem Fassungsvermögen des betreffenden Raumes
entsprechend. Verbindlich hierfür sind die vom Culinarium Alpinum angegebenen Höchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt das Culinarium Alpinum jede
Haftung ab.
Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen, Decken, erfordert immer das vorgängige Einverständnis des Culinarium
Alpinum. Der Veranstalter haftet für jeglichen dem Culinarium Alpinum daraus entstandenen Schaden.
5.4. Drucksachen / Medienanzeigen
Die Verwendung von Logos / Bildern des Culinarium Alpinum in jeglicher Form durch den Veranstalter bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des
Culinarium Alpinum. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist das Culinarium Alpinum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter
ist dem Culinarium Alpinum für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
5.5. Zuschläge
Ab 0.00 Uhr morgens wird folgender Nachtzuschlag verrechnet:
1-50 Personen ab 51 Personen
Bis 01.00 CHF 250 CHF 300
Bis 02.00 CHF 600 CHF 750
Bis 03.00 CHF 900 CHF 1‘800
Pro weitere Stunde CHF +300 CHF +600
5.6. Verpflegung
Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Veranstalter verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke vom Culinarium Alpinum zu beziehen.
Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld in Rechnung gestellt.
5.7. Annullierung des Anlasses oder Reduzierung der Teilnehmer durch den Veranstalter
Absagen einer Reservation von Veranstaltungsräumlichkeiten müssen dem Culinarium Alpinum frühzeitig schriftlich durch den Veranstalter mitgeteilt werden.
Ab 26 Personen - Eine Annullierung bis 60 Tage vor der Veranstaltung kostenlos
Absage 59 – 42 Tage im Voraus 50 % Saalmiete
Absage 21 – 41 Tage im Voraus 100 % Saalmiete zuzüglich 50% des entgangenen Umsatzes
Absage 8 – 20 Tage im Voraus 100 % Saalmiete zuzüglich 75 % des entgangenen Umsatzes
Absage 0 – 7 Tage im Voraus 100 % Saalmiete zuzüglich 100 % des entgangenen Umsatzes
10 - 25 Personen - Eine Annullierung bis 31 Tage vor der Veranstaltung kostenlos
Absage 21 – 30 Tage im Voraus 50 % Saalmiete
Absage 8 – 20 Tage im Voraus 100 % Saalmiete zuzüglich 50 % des entgangenen Umsatzes
Absage 3 – 7 Tage im Voraus 100 % Saalmiete zuzüglich 75 % des entgangenen Umsatzes
Absage 0 – 2 Tage im Voraus 100 % Saalmiete zuzüglich 100 % des entgangenen Umsatzes
0 – 10 Personen
Absage 3 – 7 Tage im Voraus 100 % Saalmiete zuzüglich 75 % des entgangenen Umsatzes.
Absage 0 – 2 Tage im Voraus 100 % Saalmiete zuzüglich 100 % des entgangenen Umsatzes.
Im Voraus erbrachte Leistungen des Culinarium Alpinum und seiner Partner sind in jedem Fall zu bezahlen.
Folgende Umsatz Ansätze werden gerechnet falls noch nichts festgelegt wurde
Bankett- und Stehmahlzeiten: CHF 65.00 multipliziert mit der reservierten Personenanzahl
Aperitifs und Imbissen: CHF 35.00 multipliziert mit der reservierten Personenanzahl
6. Verschiedene Bestimmungen
6.1. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unzulässig, unwirksam oder sonst aus irgendeinem Grunde nicht vollstreckbar sein oder
werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in gute Treuen zusammenzuwirken, um eine solche
Bestimmung durch eine andere, dem damit gewollten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Bestimmung zu ersetzen.
6.2. Übertragung / Abtretung von Forderungen
Das Culinarium Alpinum behält sich das Recht vor, im Falle von ausstehenden Forderungen der Vertragsparteien diese zu Inkassozwecken an Drittparteien zu
übertragen.
6.3. Anerkennung dieser AGB
Mit der Kenntnisnahme der AGB erklärt die Vertragspartei, den Inhalt dieser AGB zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben und diese in ihrer Gesamtheit
anzuerkennen und einzuhalten.
7. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Spezialdomizil
Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Vertragspartei und dem Culinarium Alpinum sowie die vorliegenden AGB unterstehen dem Schweizerischen materiellen
Recht, unter Ausschluss der Normen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der
Anwendung, Auslegung, Durchführung des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages sowie dieser AGB werden durch die ordentlichen Gerichte des Kantons Nidwalden
entschieden. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Stans. Bei Vertragsparteien, welche ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland haben, gilt Stans als Spezialdomizil im
Sinne von Art. 50 Abs. 2 des Bundgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs.
8. Datenschutz
Hiermit stimme ich einer Speicherung meiner Daten für hoteleigene Marketingzwecken zu. Unsere detaillierten Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: Datenschutz
Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Stans, im Juni 2020
1 Gültigkeit
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Culinarium Alpinum und seinen Kunden. Bei Bestellung bestätigen Sie, die
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die blosse Einsicht auf unsere Website ist unverbindlich und begründet kein
Rechtsverhältnis.
2 Angebot
Alle Preise verstehen sich in der vom Kunden gewählten Währung inkl. Mehrwertsteuer. Die aufgeführten Preise, Produkteabbildungen und Produktebeschreibungen
sind ohne Gewähr. Lieferfristen, Verfügbarkeit sowie Irrtum vorbehalten.
3 Lieferfristen
Produkte welche sich bei uns an Lager befinden, werden sofort nach dem Eingang der Bestellung durch uns verarbeitet, andere Produkte werden bei Lieferanten
bestellt. Die bestellten Produkte werden gemäss Absprache mit dem Kunden ausgeliefert. Verzögerungen aufgrund Nichtverfügbarkeit bei Lieferanten oder fehlende
Informationen vom Kunden ergeben keinerlei Ansprüche des Kunden.
4 Versand
Die Versandkosten werden nach Paketgewicht berechnet und dementsprechend im Bestellprozess ausgewiesen.
5 Bezahlung
Die Bezahlung für bei Culinarium Alpinum bestellte Waren erfolgt per Vorauskasse.
6 Garantie
Der Lieferant verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Die Garantiefrist dauert ein Jahr.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe
Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
7 Rückgaberecht
Produkte, die Qualitätsmängel aufweisen, senden Sie uns nach vorheriger Absprache innerhalb von 7 Tagen in ungebrauchtem, einwandfreiem Zustand und der
Originalverpackung auf eigene Kosten zurück.
8 Rechtshinweis
Gerichtsstand ist 6370 Stans. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
6370 Stans, 14.07.2020